August 2021

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

AllgemeinKein Anspruch auf Bedauern des Ausscheidens oder (gute) Wünsche für die Zukunft im ArbeitszeugnisCovid-19-Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht ausBetriebliche AltersversorgungRechtswidrigkeit einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Gesamtversorgung hinsichtlich TeilzeitbeschäftigtenBetriebsverfassungsrechtInitiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen ZeiterfassungEuroparechtVorabentscheidungsverfahren: Gleichbehandlung bei Nachtarbeit in der SüßwarenindustrieKündigung/KündigungsschutzNicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen KündigungProzessualesKeine persönliche Kostenfreiheit eines staatlichen Leistungsträgers im arbeitsgerichtlichen VerfahrenTarifrecht/TarifvertragsrechtZuschläge für Bereitschafts- und Rufdienste ohne fristgerecht aufgestellten DienstplanKein Erfolg der GDL mit Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer TarifverträgeGewerkschaft ver.di tariffähig auch für Pflege außerhalb von KrankenhäusernUrlaubsrechtUrlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden

C. Literatur

Allgemein

Zur Übernahme von Geldsanktionen gegen ein Vorstandsmitglied durch das Unternehmen – eine Betrachtung aus aktuellem AnlassVergütungsregulierung im Finanzsektor: Was gilt, was kommt, welche Probleme bleiben? – Teil IVergütungsregulierung im Finanzsektor: Was gilt, was kommt, welche Probleme bleiben? – Teil IICOVID-19-Erkrankung durch Urlaub im Risikogebiet: Anspruch auf Entgeltfortzahlung?Selbstständige IT-Entwickler als Heimarbeiter: Fiktionen, Friktionen und eine folgenreiche Verkehrung in GegenteileDie Kraft des Faktischen – oder: Warum Crowdworker doch Arbeitnehmer sein könnenArbeitsvertragsrechtSind Crowdworker Arbeitnehmer nach § 611a BGB?BefristungsrechtDie formularmäßige Frage nach VorbeschäftigungenBetriebliche AltersversorgungSteigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers – Anpassungen von betrieblichen Versorgungszusagen zwischen § 313 BGB, Widerruf und Drei-Stufen-TheorieBetriebsverfassungsrechtDie Modernisierung der BetriebsverfassungZukunftsvereinbarungen – ein neues Spielfeld für Gewerkschaften und Betriebsräte?Digitalisierung im Personalbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen bei Betriebsvereinbarungen – Künstliche Intelligenz, Big Data & Co.: Der (un-)verstellte Blick in die HR-KristallkugelEuroparechtEuropa im deutschen ArbeitsrechtTransnationale Rechtsansprüche auf Grund Europäischen Arbeits- und SozialrechtsEin europäischer Handlungsrahmen für NachhaltigkeitEU-grundrechtlicher Gesundheitsschutz gegen CoronaArbeitsrechtliche Fragen des Brexit – „a closer look“Kündigung/KüngigungsschutzArbeitsverbot für Alte!?Diskriminierung von SportsschiedsrichternSozialrechtDas neue (Erwerbs-)Stellungsverfahren

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Bundeskabinett verabschiedet Sozialbericht 2021Meldung des BMAS vom 4.8.2021Das Bundeskabinett hat am 4. August 2021 den Sozialbericht 2021 verabschiedet. Mit dem Sozialbericht 2021 dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen zum Ende der aktuellen Legislaturperiode. Die Berichterstattung umfasst die „klassischen“ sozialpolitischen Bereiche Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Alterssicherung, Gesundheit und Pflege sowie Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus geht es u.a. um Ausbildung, Gleichstellung und Familienpolitik sowie die Aktivitäten der Bundesregierung zur Gestaltung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen auf europäischer und internationaler Ebene. In diesem Jahr bilden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beschäftigte, Arbeitsuchende und Unternehmen einen besonderen Schwerpunkt.

Der gesamte Sozialbericht sowie die zentralen Ergebnisse sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.
(gk)Beratungsgegenstände des BundestagsKeine Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

Beratungsgegenstände des BundesratsKeine Beratungen im Berichtszeitraum.
(gk)Veröffentlichungen im BundesgesetzblattTeil I: 47 – 58

  • Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 21.7.2021 (BGBl I Nr. 48, S. 3115)
  • Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7.8.2021 (BGBl I Nr. 51, S. 3311)

Teil II: 16 – 19

  • Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz vom 20.8.2021 (BGBl I Nr. 19, S. 963)

(gk)Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 264 – L 303Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.
(gk)

  • B. Rechtsprechung 

AllgemeinKein Anspruch auf Bedauern des Ausscheidens oder (gute) Wünsche für die Zukunft im ArbeitszeugnisLAG München, Urt. v. 15.7.2021 – 3 Sa 188/21, LeitsätzeEine AN, deren Leistung und Verhalten im Endzeugnis mit "gut" bewertet worden ist, hat keinen Anspruch auf Bescheinigung des Bedauerns über ihr Ausscheiden, schon gar nicht auf die Steigerung "wir bedauern sehr". Es besteht kein Anspruch darauf, dass (gute) Wünsche für die private Zukunft in die Schlussformel eines Endzeugnisses aufgenommen werden.
(gk)Covid-19-Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht ausArbG Aachen, Urt. v. 30.3.2021 – 1 Ca 3196/20, PMEine angeordnete Quarantäne schließt den Entgeltfortzahlungsanspruch des arbeitsunfähig erkrankten AN nicht aus. Zwar setzt der Entgeltfortzahlungsanspruch die Arbeitsunfähigkeit als einzige Ursache für den Wegfall des Arbeitsentgeltanspruches voraus. Diese Voraussetzung liegt aber vor, da der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Kopf- und Magenschmerzen attestiert hat. Demgegenüber besteht der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz gerade nicht für arbeitsunfähig Kranke, sondern nur für Ausscheider, Ansteckungs- und Krankheitsverdächtige. Nur bei den Genannten, bei denen der Verdienst gerade aufgrund einer infektionsschutzrechtlichen Maßnahme entfällt, muss auf die subsidiäre Regelung des Infektionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden.
(gk)Betriebliche AltersversorgungRechtswidrigkeit einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Gesamtversorgung hinsichtlich TeilzeitbeschäftigtenLAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 29.6.2021 – 1 Sa 22/21, LeitsätzeEine betriebliche Altersversorgung in Form einer Gesamtversorgung auf Rechtsgrundlage einer Gesamtzusage, die bei Teilzeitbeschäftigten für die Berechnung des pensionsfähigen Gesamtverdienstes auf das durchschnittliche Gehalt der letzten fünf Jahre vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und ist deswegen rechtswidrig (gegen BAG v. 27.09.1983 - 3 AZR 297/81).
Ermittelt der AG im Rahmen einer Versorgungsauskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Renteneintritt die auf die Betriebsrente anzurechnende zu erwartende Sozialversicherungsrente des AN nach dem Näherungsverfahren (§ 2 a Abs. 1 S. 3 BetrAVG), ist er später an diese Berechnung gebunden. Eine konkrete Berechnung ist unzulässig.
(gk)BetriebsverfassungsrechtInitiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen ZeiterfassungLAG Hamm, Beschl. v. 27.7.2021 – 7 TaBV 79/20Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschl. v. 28.11.1989, 1 ABR 97/88). 
(gk)EuroparechtVorabentscheidungsverfahren: Gleichbehandlung bei Nachtarbeit in der SüßwarenindustrieBAG, Beschl. v. 28.7.2021 – 10 AZR 397/20 (A), Leitsatz und VorlagefragenEin Rechtsstreit kann in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt werden, wenn entscheidungserheblich ist, wie Unionsrecht auszulegen ist, und zu dieser Frage bereits ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist.
Ferner hat der Senat dem Gerichtshof die Frage gestellt:
„Wird mit einer tarifvertraglichen Regelung die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG iSv. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durchgeführt, wenn die tarifvertragliche Regelung für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Ausgleich vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit?“
Sofern diese Frage bejaht wird und die Ungleichbehandlung am Maßstab von Art. 20 der Charta zu messen ist, stellt sich zudem die Frage, ob und – wenn ja – wie eine solche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen ist. Daher hat der Senat die weitere Frage an den Gerichtshof gerichtet: „Ist eine tarifvertragliche Regelung mit Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Ausgleich vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, wenn damit neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Nachtarbeit auch Belastungen wegen der schlechteren Planbarkeit von unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen?“
(gk)Kündigung/KündigungsschutzNicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen KündigungBAG, Urt. v. 22.7.2021 – 2 AZR  193/21Die durch das Integrationsamt einmal erteilte Zustimmung zur Kündigung – vorbehaltlich ihrer Nichtigkeit –  entfaltet so lange Wirksamkeit, wie sie nicht rechtskräftig aufgehoben worden ist. Die Gerichte für Arbeitssachen haben im Fall der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen weder die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB noch der des § 174 Abs. 2 SGB IX zu prüfen.
(gk)ProzessualesKeine persönliche Kostenfreiheit eines staatlichen Leistungsträgers im arbeitsgerichtlichen VerfahrenLAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.6.2021 – 5 Ta 36/21, LeitsätzeBei § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X handelt es sich um eine bundesrechtliche Vorschrift über persönliche Kostenfreiheit. Diese findet gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 GKG vor den Gerichten für Arbeitssachen keine Anwendung.
(gk)Tarifrecht/TarifvertragsrechtZuschläge für Bereitschafts- und Rufdienste ohne fristgerecht aufgestellten DienstplanArbG Mannheim, Urt. v. 9.7.2021 – 12 Ca 29/21, LeitsätzeEin Dienstplan ist „aufgestellt“ im Sinne von § 10 Abs. 11 Satz 1 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA), wenn ein verbindlicher Dienstplan vorliegt. Für den Fall, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gewählt ist, bedeutet dies, dass ein mitbestimmter Dienstplan vorliegen muss. 
Liegt einen Monat vor dem jeweiligen Planungszeitraum kein verbindlicher, gegebenenfalls mitbestimmter Dienstplan vor, entstehen Ansprüche auf Zuschläge für Bereitschafts- und Rufdienste nach § 10 Abs. 11 Satz 2 TV-Ärzte/VKA. Weitere Voraussetzungen enthält § 10 Abs. 11 Satz 2 TV-Ärzte/VKA nicht; insbesondere ist es nicht relevant, ob die Ärztinnen und Ärzte letztlich so arbeiten, wie in einem unverbindlichen Dienstplan vorgesehen.
(gk)Kein Erfolg der GDL mit Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer TarifverträgeLAG Berlin-Brandenburg, 14 SaGa 955/21, PMDas LAG hat den Antrag zurückgewiesen. Es fehle bereits an der erforderlichen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit, weil das Arbeitsgericht Berlin bereits in einem Monat über das Begehren der GDL im Hauptsacheverfahren verhandele. Im Übrigen könne von dem AGV MOVE und seinen Mitgliedsunternehmen nicht verlangt werden, dass sie § 4a TVG allein wegen der Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit nicht anwenden. Ob diese Vorschrift unverhältnismäßig in die Grundrechte der GDL eingreife, könne nicht im einstweiligen Rechtsschutz entschieden werden. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
(gk)Gewerkschaft ver.di tariffähig auch für Pflege außerhalb von KrankenhäusernLAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2021 – 21 BVL 5001/21, PMVoraussetzung für die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung ist, dass sie sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage ist, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Abzustellen ist auf die Durchsetzungskraft und organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des von der Arbeitnehmervereinigung beanspruchten Zuständigkeitsbereichs. Es gibt keine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit. Vielmehr ist die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einheitlich zu beurteilen. Es ist davon auszugehen, dass eine in erheblichen Teilen des von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereichs durchsetzungsfähige Arbeitnehmervereinigung sich auch in den Bereichen, in denen es ihr an Durchsetzungskraft fehlt, beim Abschluss von Tarifverträgen nicht den Forderungen der Arbeitgeberseite unterwirft. Daher hat eine etwa fehlende Durchsetzungskraft von ver.di im Bereich der Pflegebranche für sich genommen auch nicht zur Folge, dass ver.di insgesamt tarifunfähig ist. Als Gesamtorganisation ist ver.di im Sinne der Anforderungen an die soziale Mächtigkeit offensichtlich organisations- und durchsetzungsfähig sowie in der Lage, hinreichenden Druck auf den sozialen Gegenspieler aufzubauen.
(gk)UrlaubsrechtUrlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden ArbG Neumünster, Urt. v. 3.8.2021 – 3 Ca 362 b/21, PM§ 9 BUrlGist nicht auf den Fall der Anordnung einer Quarantäne analog anzuwenden. Bei der Schaffung der Vorschrift war die Unterscheidung zwischen Krankheit und bloßem zu einer Quarantäneanordnung führenden seuchenbezogenen Risiko bereits bekannt. Seinerzeit galt das Bundesseuchengesetz. Der Gesetzgeber hat mit § 9 BurlG eine besondere Situation der Urlaubsstörung herausgegriffen und die anderen Fälle nicht entsprechend geregelt. Es handelt sich um eine nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschrift. Im Übrigen ist eine klare Grenzziehung bei der Frage, wer das Risiko für die Urlaubsstörung trägt, nur möglich und praktikabel, wenn allein auf die Arbeitsunfähigkeit des AN abgestellt wird.
(gk)

  • C. Literatur

AllgemeinZur Übernahme von Geldsanktionen gegen ein Vorstandsmitglied durch das Unternehmen – eine Betrachtung aus aktuellem AnlassProf. Dr. Gerrit Horstmeier, Furtwangen, BB 2021, 1716-1721Eine aktuelle Presseberichterstattung vom August 2020 hat die Frage aufgeworfen, ob „eine Aktiengesellschaft für ein Vorstandsmitglied eine gegen ihn verhängte Geldsanktion übernehmen“ kann. Unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH erörtert der Verfasser, ob es sich bei der Übernahme der Geldsanktion um eine erstattungsfähige Aufwendung im Sinne des § 670 BGB handelt. 
(eh)Vergütungsregulierung im Finanzsektor: Was gilt, was kommt, welche Probleme bleiben? – Teil IRAe Dr. Till Heimann/Norbert Stabenow, Frankfurt a. M./Düsseldorf, BB 2021, 1780-1786In diesem zweiteiligen Beitrag beschäftigen sich die Verfasser mit den Veränderungen und Problemen die Vergütungssysteme im Banken- und Finanzdienstleistungssektor. In dem ersten Teil stellen sie die Regulierungen in den verschiedenen Bereichen zunächst kurz vor. Anschließend widmen sie sich den unternehmens- und personenbezogenen Anwendungsbereich. Der Beitrag wird im nächsten Heft (Nr. 31) fortgesetzt.
(eh)Vergütungsregulierung im Finanzsektor: Was gilt, was kommt, welche Probleme bleiben? – Teil IIRAe Dr. Till Heimann/Norbert Stabenow, Frankfurt a. M./Düsseldorf, BB 2021, 1844-1851In diesem zweiteiligen Beitrag beschäftigen sich die Verfasser mit den Veränderungen und Problemen die Vergütungssysteme im Banken- und Finanzdienstleistungssektor. Nachdem sie im ersten Teil (Heft Nr. 29/30) einen allgemeinen Überblick über die Regulierungen geben haben, widmen sie sich im zweiten Teil ausgewählten Sonderproblemen. Insbesondere greifen sie die Themen variable Vergütung, Nachhaltigkeit und Geschlechtsneutralität auf.
(eh)COVID-19-Erkrankung durch Urlaub im Risikogebiet: Anspruch auf Entgeltfortzahlung?Wiss. Mitarbeiter Dr. Yannik Beden, Bonn, NZA 2021, 917- 919Anlässlich der aktuellen Covid-19 Pandemie beschäftigt sich der Verfasser mit der Problematik eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung aus § 3 Abs. 1 EFZG bei einer Ansteckung und Quarantäne nach einem Urlaub im Ausland. Dieser Anspruchs sei von einem Entschädigungsanspruch aus § 56 I 1 IfSG abzugrenzen. Für die Abgrenzung komme es auf den zeitlichen Ablauf an, also wann es zu einer Infektion gekommen ist, vor oder nach der Absonderung in den Urlaub. Eine Quarantäneanordnung sei dann nicht mehr relevant, womit ein Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG befürwortet wird. Folglich würde ein solcher Fall in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 EFZG fallen. Weiter wird untersucht, ob eine Reise ins Risikogebiet den Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 3 Abs. 1 GG wegen Selsbtverschuldens iSv „Verschulden gegen sich selbst“ entfällt. Der Verfasser zieht sodann den Ausschlusstatbestand aus § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heran und überlegt, dessen Wertungen auf § 3 Abs. 1 EFZG zu übertragen. Dies wird im Ergebnis bejaht.
(ks) Selbstständige IT-Entwickler als Heimarbeiter: Fiktionen, Friktionen und eine folgenreiche Verkehrung in GegenteileJustiziar Niklas Werner, RA Dr. Michael R. Fausel , RA Dr. Christian Bitsch, NZA 2021, 991- 996Die Autoren befassen sich im Zusammenhang mit einem Urteil des LSG Hessen mit der Frage, ob §12 II SGB IV auf einen IT-Entwickler angewandt werden kann. Bei Auslegung der Tatbestandsmerkmale, könnte ein solcher als Heimarbeiter betitelt werden. Die Verfasser schätzen die teleologische Auslegung jedoch als fraglich ein, da das Gesetz 1950 für wirtschaftlich Abhängige verabschiedet worden ist, was in der Regel nicht auf IT-Entwickler zutrifft. Zur Problemlösung schlagen die Autoren eine Verschärfung zwischen dem Verhältnis von §12 II SGB IV und §2 S.1 Nr. 9 SGB VI vor.
(ks)Die Kraft des Faktischen – oder: Warum Crowdworker doch Arbeitnehmer sein könnenRef. Iur. Martin Söller, Osnabrück, NZA 2021, 997- 1003Der Autor befasst sich mit der Frage, ob Crowdworker neben Einzelfallentscheidungen als Arbeitnehmer betrachtet werden können. Hierzu vergleicht er den Arbeitnehmertypus mit dem der Crowdworker anhand verschiedener Kriterien des § 611a Abs. 1 S. 1 bis 3 BGB. Betrachtet man z.B. die niedrige Weisungsgebundenheit an Auftraggeber und die Motivationssysteme der Plattformen, erkennt man, dass Crowdworkern eine große Handlungsfreiheit gelassen wird.  Der Autor  kommt folglich zu dem gleichen Ergebnis wie der 9. Senat; dass eine Eins-zu-Eins Übertragung  auf den Arbeitnehmerstatus misslingt. Im Ausblick ordnet der Verfasser den Crowdworkern den Selbstständigenstatus zu und appelliert, dass aufgrund fehlenden arbeitsrechtlichen Schutzes Sonderregelungen getroffen werden sollten. 
(ks)ArbeitsvertragsrechtSind Crowdworker Arbeitnehmer nach § 611a BGB?Prof. Dr. Eckhard Kreßel, Würzburg, DB 2021, 1671-1679Der Beitrag dient als Besprechung der BAG-Entscheidung vom 1.12.2020 (9 AZR 102/20). In der Entscheidung wurde erstmals vom BAG aufgegriffen, ob es sich bei Crowdworkern um Arbeitnehmer im Sinne des § 611a BGB handelt. Nach einer kurzen Einführung zum Sachverhalt, erklärt der Verfasser die Argumentation des BAG unter Bezugnahme des vorherigen Verfahrensgangs und der Literatur.
(eh)BefristungsrechtDie formularmäßige Frage nach VorbeschäftigungenProf. Dr. Mark Lembke und Wiss. Mitarbeiter Johannes Tegel, Heidelberg, NZA 2021, 984- 990Da eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam sein kann, wenn ein Arbeitnehmer schon einmal im Betrieb angestellt war, muss der potentielle Arbeitgeber bei Neuanstellungen über Vorbeschäftigungen informiert sein. Die Autoren beantworten, welche Möglichkeiten dem Arbeitgeber zur Informationsermittlung vorliegen. Der Arbeitnehmer darf sich zur Ermittlung einer Vorbeschäftigung keiner Vertragsklausel bedienen. Streng gesehen, müsste der Arbeitgeber ohne Zuarbeit des Arbeitnehmers an die benötigten Informationen kommen. Damit allerdings ein in der Praxis funktionales Werkzeug gefunden werden kann, empfehlen die Autoren einen separaten Fragebogen, den der Arbeitnehmer in Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses individuell beantworten kann. 
(ks)Betriebliche AltersversorgungSteigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers – Anpassungen von betrieblichen Versorgungszusagen zwischen § 313 BGB, Widerruf und Drei-Stufen-TheorieRAin Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg/Bielefeld, BB 2021, 1908-1913Anlass des Beitrags ist die aktuelle Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten und sich die daraus ergebenden Probleme bei der Gestaltung von betrieblichen Versorgungszusagen. Unter Zuhilfenahme der aktuellen Rechtsprechung des BAG und der Berücksichtigung der aktuellen betrieblichen Praxis erörtert die Verfasserin, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber seine erteilten Versorgungszusagen anpassen kann.
(eh)BetriebsverfassungsrechtDie Modernisierung der BetriebsverfassungRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 434-435Der Verfasser stellt in diesem Beitrag das am 18.6.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt vor und gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen. 
(eh)Zukunftsvereinbarungen – ein neues Spielfeld für Gewerkschaften und Betriebsräte?RAe Prof. Dr. Gerhard Röder/Dr. Jens Günther/Mark Gerigk, Stuttgart/München, DB 2021, 1741-1744Ausgangspunkt des Beitrags sind die neuen sog. Kornwestheim-Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie. Die Verfasser stellen den Inhalt der Vereinbarungen vor, um dann zu erläutern, welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben.
(eh)Digitalisierung im Personalbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen bei Betriebsvereinbarungen – Künstliche Intelligenz, Big Data & Co.: Der (un-)verstellte Blick in die HR-KristallkugelRA Dr. Andreas Imping, Köln, DB 2021, 1808-1818Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt sind auch Änderungen im Bereich des Personalmanagements zu erwarten. Speziell beleuchtet der Verfasser die Anwendung von Software im Bereich der künstlichen Intelligenz. Er erklärt die technischen Möglichkeiten und die dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei gibt er Gestaltungshinweise zur Einführung und dem Einsatz von Big-Data-Anwendungen.
(eh)EuroparechtEuropa im deutschen ArbeitsrechtRA Harald Schliemann, Hannover, NZA-RR 2021, 401-407Aufgrund der Tatsache, dass das nationale Arbeitsrecht umfassend von unionsrechtlichen Grundlagen geprägt ist, sieht der Verfasser die Notwendigkeit, sich mit diesen Vorgaben auseinanderzusetzen. Sein Beitrag dient als Überblick über die verschiedenen europäischen Rechtsquellen und Grundprinzipien des EU-Arbeitsrechts. Insbesondere erläutert er diese im Hinblick auf die Umsetzung in das deutsche Arbeitsrecht.
(eh)Transnationale Rechtsansprüche auf Grund Europäischen Arbeits- und SozialrechtsProf. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Berlin, ZESAR 2021, 275-283Grundsätzlich findet auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf eine Person nur das Recht eines bestimmten Staates Anwendung. In diesem Beitrag setzt sich der Verfasser mit transnationalen Rechtsansprüchen im europäischen Arbeitsrecht auseinander, die sich von dem genannten Grundsatz loslösen. Beispielhaft stellt er zunächst einige transnationale Ansprüche im europäischen Arbeits- und Sozialrecht vor, um dann die Folgen für das heutige internationale Privatrecht zu erörtern.
(eh)Ein europäischer Handlungsrahmen für Nachhaltigkeit Priv.-Doz. Dr. Nadja Kaeding, Berlin, ZESAR 2021, 284-291Schwerpunkt des Beitrags ist die Nachhaltigkeit als von der EU-Kommission verfolgtes Ziel. Die Verfasserin erläutert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die geplanten sozialen und ökologischen Ziele bis 2030 zu erreichen. Vor allem bezieht sie sich dabei nicht auf Einzelpersonen, sondern auf die Verantwortung von Unternehmen.
(eh)EU-grundrechtlicher Gesundheitsschutz gegen CoronaProf. Dr. Walter Frenz, Aachen, ZESAR 2021, 292-295Anknüpfend an seinen Beitrag in ZESAR 2021, 164ff. erörtert der Verfasser, wie die Corona-Pandemie die Arbeitnehmergrundrechte und den Gesundheitsschutz beeinträchtigt. Insbesondere beschäftigt er sich in diesem Beitrag mit dem sozialen Grundrecht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung gemäß Art. 35 S. 1 EGRC.
(eh)Arbeitsrechtliche Fragen des Brexit – „a closer look“RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Wiss. Mitarbeiter Nils Jöris, Berlin, NZA 2021, 897- 900Die Autoren befassen sich mit den arbeitsrechtlichen Problematiken, die durch den Brexit entstanden sind. Durch das Erlöschen der Rechte und Pflichten des EU-Vertrags sind Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Koordinierung der Sozialversicherung stark eingeschränkt oder verändert worden. Auch beim Thema Betriebsrat, muss Großbritannien individuelle Gesetze festlegen und verliert gleichzeitig die Mandate im Europäischen und SE-Betriebsrat. Im Bereich der Sozialversicherung wurde von den Parteien zwar eine deckungsgleiche Übernahme angestrebt, allerdings fehlen wie bei den meisten fehlenden Regelungen abschließende Entscheidungen. 
(ks)Kündigung/KündigungsschutzArbeitsverbot für Alte!?RA Prof. Dr. Rainer Sieg und Ref. Iur. Nicole Barz, München, NZA 2021, 901- 910Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre, wird oft über die Frage debattiert, wie lange ein Arbeitnehmer arbeiten muss. Die Autoren hingegen setzen sich damit auseinander, wie lange dieser arbeiten darf. Die oben genannte Altersgrenze wird in der Praxis als Richtwert genutzt, bei dem einige Arbeitgeber und Betriebsräte ein Arbeitsverhältnis beenden, was allerdings nicht dem Sinn der gesetzlichen Regelaltersgrenze entspricht. Die Verfasser zeigen auf, in welchen Berufsgruppen Höchstaltersgrenzen benutzt werden und inwiefern nationale und internationale Gerichte darüber urteilten. Letztendlich wünschen sich die Autoren aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland eine proaktive Überprüfung, ob jeweilige Altersgrenzen notwendig sind.
(ks)Diskriminierung von Sportsschiedsrichtern Jr. Prof. Dr. Stephan Gräf, Konstanz, NZA 2021, 911- 916
Manuel Gräfe musste aufgrund der Altersobergrenze von 47 Jahren für Schiedsrichter in Profiligen des DFB seine Tätigkeit niederlegen. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob dies gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 I Hs. 1 iVm §§ 1, 3 I AGG verstoßen könnte. Der persönliche Schutzbereich könnte, angelehnt an die Crowdworking-Entscheidung des BAG, iSd § 6 I 1 Nr. 1 AGG, sowie durch § 6 III (iVm § 2 I Nr. 1) AGG, eröffnet sein. Mögliche Rechtfertigungsgründe wie eine sinkende Leistungsfähigkeit, erhöhtes Verletzungsrisiko oder Nachwuchsförderung scheiden nach Abwägung des Autors aus. Dieser bezweifelt allerdings eine ähnlich klare Entscheidung der Arbeitsgerichte, wodurch das Augenmerk auf den EuGH gerichtet wäre. 
(ks) SozialrechtDas neue (Erwerbs-)StellungsverfahrenDr. Christian Zieglmeier, Landshut, NZA 2021, 977- 983Der Autor gibt einen Ausblick auf die Neuerungen des am 01.04.2022 in Kraft tretenden veränderten  (Erwerbs-)Statusfeststellungsverfahrens. Die Änderungen betreffen nur das Verfahrensrecht und umfassen unter anderem folgende Instrumente: Die Prognoseentscheidung, welche eine Statusfeststellung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses beschreibt. Eine Gruppenfeststellung, die zur effektiveren Einordnung ein Musterverfahren einer Tätigkeitsgruppe ermöglicht. Die mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren, welche zu individuelleren Entscheidungen führt, sowie die Möglichkeit, über einen Status eines Dreiecksverhältnisses entscheiden zu können. Der Autor erhofft sich in Zukunft auch Änderungen, die internationale Arbeitsverhältnisse einordnen lässt. 
(ks) 


D. Entscheidungsbesprechungen

Verletzung des Informationsanspruchs nach § 7 TzBfGRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 435(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 195/19)
(eh)Annahmeverzugslohn bei unterlassenem ZwischenverdienstRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 436(BAG, Urteil vom 23.2.2021 – 5 AZR 213/20)
(eh)Betriebsräte des Arbeitgebers für A1-BescheinigungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 435(EuGH, Urteil vom 3.6.2021 – Rs. C-784/19)
(eh)Beweiserleichterung bei Klage auf gleiche EntlohnungDr. Christian Ley, München, BB 2021, 1728(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19)
(eh)Klärung der Systematik von Höchstarbeitszeiten im ArbZGRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 466(BAG, Beschluss vom 19.5.2021 – 5 AS 2/21)
(eh)Entgelttransparenz – Auskunft und widerlegbare VermutungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 466-467(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19)
(eh)Verfall des Rückzahlungsanspruchs bei FortsetzungserkrankungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 467-468(BAG, Urteil vom 31.3.2021 – 5 AZR 197/20)
(eh)Widerruf eines TeilzeitverlangensRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 468(BAG, Urteil vom 9.3.2021 – 9 AZR 312/20)
(eh)Versand aus beA – Verspätete Berufungsbegründung wegen ProgrammversagensRA Dr. Arnd-Christian Kulow, Stuttgart, NJW 2021, 2310(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.4.2021 – 1 Sa 358/20)
(eh)Nachforschungsobliegenheiten für WhistleblowerWiss. Mit. Dr. Simon Gerdemann LL. M., Göttingen, NJW 2021, 2324-2327(EGMR (II. Sektion), Urteil vom 16.2.2021 – 23922/19)
(eh)Bestimmtheit des Klageantrags auf Überlassung einer DatenkopieRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NJW 2021, 2381-2382(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 342/20)
(eh)Widerklage auf Sicherheit im Honorarrückforderungsprozess – TeilurteilRA Prof. Dr. Oliver Moufang, Frankfurt a.M., NJW 2021, 2441(BAG, Urteil vom 20.5.2021 – VII ZR 14/20)
(eh)Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Erreichen des Einsatzortes in rund 20 MinutenRAe Marius Bücke/Dr. Corina Jürschik, LL. M., Stuttgart, EuZW 2021, 650-651(EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – Rs. C-580/19)
(eh)Kündigung eines Arztes wegen Vorwürfen gegen Chefarzt – WhistleblowingProf. Dr. Mike Wienbracke, LL. M., Gelsenkirchen, NZA-RR 2021, 425-427(EGMR (II. Sektion), Urteil vom 16.2.2021 – 23922/19)
(eh)Betriebsbegriff des Massenentlassungsrechts – Unterbliebene Vorlage an EuGH in Sachen Air Berlin verfassungsgemäßWiss. Mit. Benedikt Fink/Wiss. Mit. Katharina Weidl, Heidelberg, NZA-RR 2021, 443-446(BverfG, Beschluss vom 5.1.2021 – 1 BvR 1771/20)
(eh)Deutsche Gerichte dürfen bei Kopftuchverboten das Gewicht der Religionsfreiheit wertenRA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2021, 448(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-341/19 & C-804/18)
(eh)Grundsatz „gleiches Entgelt für Männer und Frauen“ entfaltet auch bei „gleichwertiger Arbeit“ unmittelbare Wirkung zwischen PrivatenProf. Dr. Mike Wienbracke, Gelsenkirchen, NZA-RR 2021, 449(EuGH, Urteil vom 3.6.2021 – Rs. C-624/19)
(eh)Mitwirkungsobliegenheit beim tariflichen MehrurlaubRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 450(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 4.5.2021 – 5 Sa 264/20)
(eh)Unwirksame Rückzahlungsklausel – SonderzahlungRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 451(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.4.2021 – 12 Sa 1122/20)
(eh)Nachschieben von Kündigungsgründen einer außerordentlichen KündigungWiss. Mit. Daniel Mazurek, Köln, NZA-RR 2021, 452(BAG, Beschluss vom 12.1.2021 – 2 AZN 724/20)
(eh)Keine Anwendung des europarechtlichen Arbeitnehmerbegriffs bei Kündigung eines GmbH-GeschäftsführersWiss. Mit. Daniel Mazurek, Köln, NZA-RR 2021, 453(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 540/20)
(eh)Kein Durchführungsanspruch des Betriebsrats bei Leistungsbestimmungen für ErmessensboniWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 454(BAG, Beschluss von 23.2.2021 – 1 ABR 12/20)
(eh)Überlassung von Datenkopien erfordert hinreichend bestimmten KlageantragRAinnen Anne Eicke/Katharina Bodendieck, Hamburg, NZA-RR 2021, 455(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 342/20)
(eh)Aussetzung eines ZahlungsprozessesWiss. Mit. Robert Weber, LL. M., Leipzig, NZA-RR 2021, 456(LAG Hessen, Beschluss vom 31.5.2021 – 15 Ta 34/21)
(eh)Crowdworker können Arbeitnehmer seinRAin Dr. Julia Pacha, Hamburg, DB 2021, 1680(BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 102/20)
(eh)Darlegungslast des Leiharbeitnehmers bei Ansprüchen auf Equal Pay (Gleichstellungsgrundsatz)RA Dr. Sven Lohse, Düsseldorf, DB 2021, 1681(BAG, Urteil vom 16.12.2020 – 5 AZR 22/19)
(eh)Keine Intransparenz formularmäßiger Arbeitsvertragsklauseln über die Beschränkung von Urlaubsabgeltung auf noch nicht genommenen gesetzlichen UrlaubRAe Dirk H. Laskawy/Peggy Lomb, Bielefeld/Leipzig/München, DB 2021, 1745(LAG Nürnberg, Urteil vom 2.3.2021 – 7 Sa 347/20)
(eh)Kurzarbeit Null kürzt den UrlaubRAin Kathrin Reitner, München, DB 2021, 1746(LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021 – 6 Sa 824/20)
(eh)Gleiche Nachtarbeitszuschläge für alle!RAin Sandra Sfinis, Hamburg, DB 2021, 1747(BAG, Urteil vom 9.12.2020 – 10 AZR 334/20)
(eh)Untersagung einer Betriebsratswahl wegen Fehlern bei der Wahl des Wahlvorstands?RAe Dr. Martin Nebeling/Friederike Hunsteger, Düsseldorf, DB 2021, 1748(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.2.2021 – 21 TaBVGa 1271/20)
(eh)Übertarifliche Entgeltansprüche: Neues zur Auslegung tariflicher Abstandsklauseln?RA Dr. Benedikt Forschner, LL. M., München, DB 2021, 1749(BAG, Urteil vom 18.11.2020 – 5 AZR 21/20)
(eh)Kein sog. „forum shopping“ bei grenzüberschreitender ArbeitnehmerüberlassungRAe Dr. Alexander Bissels/Kira Falter, Köln, DB 2021, 1819(EuGH, Urteil vom 3.6.2021 – Rs. C-784/19)
(eh)Kein Durchführungsanspruch des Betriebsrats auf ermessensgerechte Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGBRAe Prof. Dr. Ulrich Tödtmann/Charlotte von Erdmann, LL. M., Mannheim/Frankfurt a. M., DB 2021, 1820(BAG, Beschluss vom 23.2.2021 – 1 ABR 12/20)
(eh)Video- und Telefonkonferenzen des Betriebsrats in Zeiten der Corona-PandemieRAin Kristin Frohne, Frankfurt a. M., DB 2021, 1821(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21)
(eh)Abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Benachteiligung von BetriebsratsmitgliedernRAin Nicola Dienst, Köln, BB 2021, 1792(BAG, Urteil vom 20.1.2021 – 7 AZR 52/20)
(eh)Pauschalvergütung für selbstständigen RechtsanwaltRA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2021, 1856(LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.4.2021 – 4 Ta 148/20)
(eh)Bei erfolgsabhängigen Bonusvereinbarungen ist im Wege der Auslegung regelmäßig von einer Ausgestaltung mittels Zielvereinbarungen auszugehen, deren Nichtabschluss einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen kannRAin Claudia Vey, Köln, BB 2021, 1920(BAG, Urteil vom 17.12.2020 – 8 AZR 149/20)
(eh)Arbeitsrecht/Teilzeitarbeit/DiskriminierungsverbotWiss. Mit. Matthias Sollfrank, Bayreuth, ZESAR 2021, 296-299(EuGH, Vorabentscheidungsersuchen vom 11.11.2020 – Rs. C-660/20)
(eh)Soziale Sicherheit/Familienleistung/Aufenthaltsberechtigte/Drittstaatenangehörige/GleichbehandlungRAin Dr. Tanja Lang, LL. M., Wien, ZESAR 2021, 309-312(EuGH, Urteil vom 25.11.2020 – Rs. C-302/19 & C-303/19)
(eh)Sozialpolitik/Gleichbehandlung/Befristete Arbeitsverträge/LehrkräfteRAin Dr. Sybille Romero, Stuttgart, ZESAR 2021, 317-319(EuGH, Urteil vom 8.10.2020 – Rs. C-644/19)
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